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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Pützer Automation – Eric Pützer, Mechernich Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Pützer Automation, Inhaber Eric Pützer, Triftstraße 14, 53894 Mechernich (nachfolgend „Anbieter“), und seinen Kunden über die Einrichtung und Betreuung von KI-Telefonassistenten und damit verbundenen Automationen.
  2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
  3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Der Anbieter richtet für den Kunden einen KI-Telefonassistenten ein und betreut ihn laufend. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem gewählten Paket gemäß Angebot bzw. Bestellseite: - Paket Start: Einrichtung und Anpassung des Assistenten (Begrüßung, häufige Fragen, Öffnungszeiten, Weiterleitung, Kalender, Notfallregeln), Testwoche, laufende Betreuung, Änderungen in angemessenem Umfang, Monatsbericht. Inklusive Software-Nutzung mit 1.000 Gesprächsminuten pro Monat. - Paket Plus: Leistungen aus Paket Start zuzüglich automatischer Bewertungsanfragen, Nachfassen offener Angebote und WhatsApp-Anbindung, soweit die technischen Voraussetzungen beim Kunden vorliegen. - Nur Einrichtung: einmalige Einrichtung im eigenen Software-Konto des Kunden. Die Software bucht der Kunde direkt beim Software-Anbieter; laufende Betreuung ist nicht enthalten.
  2. Für den Betrieb des Assistenten setzt der Anbieter die Software eines spezialisierten Drittanbieters (derzeit fonio.ai, Server in der EU) ein. Der Anbieter ist berechtigt, den Drittanbieter durch einen gleichwertigen Anbieter zu ersetzen, wenn dies dem Kunden zumutbar ist; er informiert den Kunden vorab.
  3. Der Anbieter schuldet die fachgerechte Einrichtung und Betreuung (Dienstleistung), nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg wie eine bestimmte Zahl an Aufträgen oder Terminen. KI-Systeme können im Einzelfall fehlerhaft antworten oder Anliegen falsch einordnen.
  4. Telefonanschluss, Rufumleitung und Kalender des Kunden sind nicht Vertragsgegenstand. Der Anbieter unterstützt bei der Einrichtung der Rufumleitung.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Darstellungen auf der Website und im Einseiter sind kein bindendes Angebot.
  2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Bestellung über die Bestellseite (Stripe) abschließt oder ein Angebot des Anbieters in Textform annimmt, spätestens mit Beginn der Einrichtung.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt dem Anbieter rechtzeitig die für die Einrichtung nötigen Informationen bereit, insbesondere Leistungen, Preise, Öffnungszeiten, Ansprechpartner, Weiterleitungsnummern und Notfallregeln, und hält diese aktuell.
  2. Der Kunde richtet die Rufumleitung auf die vom Anbieter genannte Nummer ein bzw. lässt sie einrichten.
  3. Der Kunde prüft die vom Assistenten übermittelten Gesprächszusammenfassungen und meldet Fehler zeitnah.
  4. Der Kunde ist gegenüber seinen Anrufern Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Er stellt sicher, dass seine Datenschutzhinweise den Einsatz des KI-Telefonassistenten abdecken.
  5. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern vereinbarte Einrichtungszeiten entsprechend.

§ 5 Kennzeichnung als KI

Der Assistent gibt sich gegenüber Anrufern als KI-gestützter digitaler Assistent zu erkennen. Der Kunde verlangt keine Konfiguration, die dies verschleiert. Damit werden die gesetzlichen Transparenzpflichten, insbesondere aus der EU-KI-Verordnung, berücksichtigt.

§ 6 Preise und Zahlung

  1. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG; es wird daher keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.
  2. Die Einrichtungsgebühr ist mit Vertragsschluss fällig. Die monatliche Vergütung ist jeweils im Voraus für den Abrechnungsmonat fällig, der mit dem Tag der Bestellung beginnt.
  3. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe per Lastschrift, Karte oder einer anderen dort angebotenen Zahlungsart. Der Kunde erteilt dafür die erforderliche Ermächtigung. Rechnungen werden elektronisch per E-Mail übermittelt.
  4. Das monatliche Minutenkontingent ist im Paketpreis enthalten. Nicht verbrauchte Minuten verfallen zum Monatsende. Benötigt der Kunde mehr Minuten, informiert ihn der Anbieter vorab; zusätzliche Minuten werden nur nach Zustimmung des Kunden in Textform zum dann vereinbarten Preis berechnet.
  5. Der Anbieter kann die monatlichen Preise mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende in Textform anpassen, wenn sich die Kosten des Software-Anbieters ändern. Der Kunde kann in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.

§ 7 Zahlungsverzug und Sperre

  1. Schlägt eine Zahlung fehl oder wird eine Lastschrift zurückgegeben, informiert der Anbieter den Kunden und setzt eine Nachfrist von 7 Tagen.
  2. Ist die fällige Vergütung nach Ablauf der Nachfrist nicht bezahlt, ist der Anbieter berechtigt, den KI-Telefonassistenten bis zum vollständigen Zahlungseingang abzuschalten. Der Anbieter weist den Kunden vor der Abschaltung in Textform darauf hin. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, in diesem Fall seine Rufumleitung zu deaktivieren.
  3. Die Pflicht zur Zahlung der monatlichen Vergütung bleibt während der Sperre bestehen. Kosten für Rücklastschriften trägt der Kunde, soweit er sie zu vertreten hat.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

  1. Monatliche Pakete laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats gekündigt werden.
  2. Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail an eric@puetzer-automation.de oder WhatsApp an +49 163 3699645 genügt).
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Die Einrichtungsgebühr wird bei Kündigung nicht erstattet, soweit die Einrichtung erbracht wurde.
  5. Nach Vertragsende deaktiviert der Anbieter den Assistenten und löscht die Konfiguration und Gesprächsdaten gemäß dem Auftragsverarbeitungsvertrag. Eine vom Software-Anbieter bereitgestellte Rufnummer kann nicht mitgenommen werden; die eigene Rufnummer des Kunden bleibt unberührt.

§ 9 Verfügbarkeit

Der Anbieter bemüht sich um einen störungsfreien Betrieb. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit kann nicht zugesagt werden, da der Betrieb von Software- und Telekommunikationsanbietern abhängt, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat. Störungen meldet der Kunde per Telefon oder WhatsApp; der Anbieter kümmert sich an Werktagen zeitnah um die Behebung.

§ 10 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Summe der in den letzten zwölf Monaten gezahlten Vergütung.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangene Aufträge, falsch aufgenommene Termine oder Auskünfte des Assistenten, die der Kunde bei ordnungsgemäßer Prüfung der Zusammenfassungen hätte erkennen können.

§ 11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

  1. Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (insbesondere Anrufer- und Gesprächsdaten), schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Dieser ist Bestandteil des Vertrags.
  2. Der Kunde stimmt dem Einsatz des Software-Anbieters (derzeit fonio.ai) als Unterauftragsverarbeiter zu.

§ 12 Referenz

Der Anbieter darf den Kunden mit Firmenname und Logo als Referenz nennen, sofern der Kunde nicht widerspricht. Konkrete Zahlen (z. B. angenommene Anrufe) werden nur mit gesonderter Zustimmung veröffentlicht.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
  3. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge wird in der Mitteilung hingewiesen.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.